Die Privatpreise richten sich nach der GebüTh – Gebührenverordnung für Therapeuten – und liegen bei einem Steigerungssatz von 1,2 – 1,6. Als Grundlage dienen die Leistungsbeschreibungen der GKV. Längere Behandlungen und höhere Qualifikationen beeinflussen den Steigerungssatz entsprechend. Sollten Sie Fragen zu unseren Preisen haben, sprechen Sie uns an. Wir werden diese gerne beantworten.
Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautenden Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Krankenversicherung diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll erstattet. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen.